Hier geht es aber um ein Erholungsgebiet. Hier sollte nicht über Gesundheitsgefährdung diskutiert werden müssen.
Eine komplette Einhausung ist unserer Meinung nach die einzig richtige Maßnahme, um dem Lärm im Erholungsgebiet auf ein erträgliches Maß zu senken kurzfristig Einhalt zu gebieten. “Die vollständige Einhausung von zivilen Schießständen für Handfeuerwaffen - ausgenommen von Wurftaubenschießanlagen - entspricht dem Stand der Schallschutztechnik...”
Dieses steht auch in Einklang mit §8 Abs. 2 BNAtSchG , der eine Minimierung des Eingriffs in die Natur fordert, denn die Beeinträchtigung der Erholung durch den Schießlärm ist erheblich. hier ...
Grundsätzlich fordern wir natürlich eine komplette Verlegung der Anlage aus dem Erholungsgebiet heraus.
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